11.1 Stellt ein Gericht oder eine zuständige Behörde fest, dass eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, rechtswidrig oder undurchsetzbar ist, so wird der Begriff in diesem Umfang nur von den übrigen Bestimmungen abgetrennt, die weiterhin gültig sind In vollem Umfang gesetzlich zulässig.